Energieausweise

Wozu dient der Energieausweis?

Der Energieausweis informiert den Hausbesitzer, Mieter oder potentiellen Käufer über die zu erwartenden Energiekosten des Gebäudes. Das Gebäude wird dabei in Effizienzklassen eingeteilt:

A+ = Sehr niedriger Verbrauch bis H =sehr hoher Verbrauch. Dabei wird ein Vergleich zu anderen, vergleichbaren Gebäuden gezeigt. Energieausweise sind Pflicht für Wohngebäude und Nicht Wohngebäude!

Wer muß einen Energieausweis haben?

Alle Vermieter und Verkäufer von Immobilien, sowie Neubau–Bauherren von Wohn– und Nichtwohngebäuden müssen gemäß GEG einen Energieausweis vorhalten und diesen auf Verlangen der Mieter bzw. potentiellen Käufer vorweisen. Der Verstoß wird als Ordnungswidrigkeit geahndet und kann mit Bußgeld bis zu 15.000 € bestraft werden.

In Immobilienanzeigen sind Angaben zur Energie Pflicht, dabei müssen dargestellt werden:

  • Energieträger
  • Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch
  • Energieeffizienzklasse

Welche Energieausweise gibt es?

Es gibt den „Energiebedarfsausweis“ und den „Energieverbrauchsausweis“

Energiebedarfsausweis:

Beim Bedarfsausweis wird aus der Gebäudehülle (Dach, Außenwände; Fenster etc.) und der Anlagentechnik der tatsächliche Energiebedarf des Gebäudes berechnet und in eine Effizienzklasse eingeteilt. Dabei werden auch solare Gewinne und Lüftungsverluste berücksichtigt.

Das Verfahren liefert die beste Beurteilungsqualität eines Gebäudes und zeigt bei Bedarf auf, wo die größten Wärmeverluste auftreten.

Der Energieberater macht dafür einen Termin  „vor Ort“ bei dem er alle für die Berechnung wesentlichen Gebäudedaten und die Anlagentechnik aufnimmt.  Mit diesen Daten und den vorhandenen Planunterlagen führt er eine qualifizierte  Berechnung nach DIN 4108/4701 bzw. 18599 durch.

Energieverbrauchsausweis:

Die Basis des Energieverbrauchsausweises ist der tatsächliche Energieverbrauch eines Gebäudes. Die Verbräuche werden aus den Heizkostenabrechnungen der letzten 3 vollständigen Jahre herangezogen. Das Verfahren zeigt somit an, wieviel in den letzten Jahren „verheizt“ wurde, nicht aber den tatsächlichen Bedarf. Wird also in einem Gebäude besonders stark oder z.B. durch längere Abwesenheit besonders wenig geheizt, ist das Ergebnis z.B. für einen neuen Mieter nur bedingt aussagefähig. Es ist extrem vom Nutzungsverhalten der Bewohner/Nutzer geprägt.

Das Verfahren ist daher ungenauer als das Bedarfsverfahren.

Welche Ausweise braucht man für welches Gebäude?

Bedarfsausweise:      – Wohngebäude älter als 1977 und bis zu 4 Wohneinheiten

– Neubauten (Wohn- und Nichtwohngebäude)

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis:

-Wohngebäude die nach 1977 fertiggestellt wurden

– Wohngebäude die älter als 1977 sind, aber auf das Anforderungsprofil der neuen Wärmeschutzverordnung (1977) modernisiert wurden

– Nichtwohngebäude

-Gebäude mit 5 oder mehr Wohneinheiten

Energieausweise dürfen nur von qualifizierten, speziell ausgebildeten (gemäß den Anforderungen des GEG) Fachleuten ausgestellt werden.