Energieberatung Mittelstand BAFA gefördert / KMU Beratung

Die Energieberatung ist ein wichtiges Instrument, um in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch qualifizierte und unabhängige Beratung Energiesparpotenziale im eigenen Unternehmen zu erkennen und Energieeinsparungen zu realisieren.

Die Energieberatung soll dabei wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienzpotenziale in den Bereichen Gebäude und Anlagen als auch beim Nutzerverhalten aufzeigen.

         Förderhöhe:

         Für Unternehmen mit Energiekosten über 10.000 €/a

         80 % der Beratungskosten, jedoch maximal 8.000 Euro

         Für Unternehmen mit Energiekosten unter10.000 €/a

         80 % der Beratungskosten, jedoch maximal 800 Euro

Bei den geförderten Energieberatungen handelt es sich um hochwertige Energieaudits im Sinne der EU-Energieeffizienzrichtlinie.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes sowie
Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die folgende Bedingungen erfüllen:

Ø weniger als 250 Mitarbeiter

Ø Jahresumsatz < 50 Millionen € oder

Ø Jahresbilanzsumme < 43 Millionen €

Nicht antragsberechtigt sind jedoch insbesondere Unternehmen, denen eine Entlastung im Rahmen des Spitzenausgleichs
(§ 10 Stromsteuergesetz und § 55 Energiesteuergesetz) gewährt wird sowie Unternehmen, die im laufenden oder im vergangenen Kalenderjahr einen Antrag
nach den §§ 63 ff. EEG (Besondere Ausgleichsregelung) gestellt haben.