Wertermittlung

Haus / Wohnung / Gewerbeimmobilie verkaufen

Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen? Unsere fachlich fundierten, unabhängigen Wertgutachten helfen Ihnen einen marktgerechten Preis für Ihre Immobilie zu ermitteln. Dabei halten wir uns an die gesetzlich vorgeschriebenen Verordnungen: die ImmowertV 2010 und die WertR 2006. Wir ermitteln den Verkehrswert nach den Verfahren der Bodenwertermittlung, dem Sachwertverfahren und dem Ertragswertverfahren.

Dabei bedienen wir uns der regionalen Vorgaben der Städte und des Landes NRW, z.B.  dem Grundstücksmarktbericht und dem Umweltbericht. Wir ziehen auch gezielt Informationen bei den Gutachterausschüssen der Städte ein, denn wichtig ist auch die Betrachtung des Umfelds der Immobilie.

Am Ende steht ein realistischer Wert, der am Markt erzielbar ist! 

Energieausweise

Wußten Sie, dass Sie beim Verkauf einer Immobilie einen Energieausweis vorlegen müssen? Kein Problem. Wir erstellen Ihnen schnell und kostengünstig den richtigen Ausweis!

Grundstück verkaufen

Sie besitzen ein Grundstück und wollen es möglichst gut verkaufen? Sie wissen nicht genau wie Sie den Wert einschätzen sollen? Sie kennen nicht die Unterschiede zwischen Bauerwartungsland, Rohbauland oder baureifem Land und die daraus resultierenden Wertsteigerungen oder Wertminderungen?

Dann vertrauen Sie uns.

Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, ImmowertV 2010 und der WertR 2006 ermitteln wir den Wert Ihres Grundstückes über das Vergleichswertverfahren der Bodenwertermittlung. Dabei werden neben den amtlich festgelegten Bodenrichtwerten auch alle wertbeinflussenden Merkmale wie z.B. Reifegrad des Bodens, zulässige Bebauungsmaße, Makrolage, Grundstücksumfeld, Verkehrsanbindung, Umweltkriterien und Erschließung berücksichtigt.

Zugewinnausgleich / Erbschaft / Schenkung

Scheidung und Zugewinnausgleich sind keine angenehmen Themen, insbesondere wenn Vermögen aufgeteilt werden muss. Wir helfen Ihnen die Fakten objektiv zu bewerten, damit jeder Partner den Wert der Immobilie genau kennt.

Wir ermitteln den Verkehrswert Ihrer Immobilie und die Wertsteigerung seit der Eheschließung. Jede Ermittlung ist genau auf den gewünschten Stichtag bezogen, egal ob heute oder vor 10 Jahren. Damit können gemeinsame Investitionen und Instandsetzungskosten genau berücksichtigt werden.

Sie erhalten die notwendigen Fakten für den Zugewinnausgleich nach dem Güterrecht (BGB) oder sonstiger ehevertraglicher gebotener Auseinandersetzungen.

Erbschaft oder Schenkung sind erfreuliche Anlässe eine Wertermittlung durchzuführen.

Das Bundesverfassungsgericht fordert eine gerechte Besteuerung, die sich am tatsächlichen Wert des Nachlasses orientiert. Dafür muss der Verkehrswert einer Immobilie oder eines Grundstücks nach den gesetzlichen Vorgaben bestimmt werden.

Auch bei einer Aufteilung durch mehrere Erben ist eine Verkehrswertermittlung unabdingbar.

Und auch wenn Sie eine Schenkung vornehmen wollen, müssen Sie den Verkehrswert Ihrer Immobilie wissen um die steuerrechtlichen Aspekte abzuzwägen. Dabei werden sowohl Grundbucheintragungen als auch Grunddienstbarkeiten, Wohnungsrechte, Baulasten und andere wertbeeinflussende Faktoren betrachtet.

Damit können Sie den Wert Ihrer Immobilie realistisch einschätzen!

WertR 2006:

Die Wertermittlungsrichtlinie WertR 2006 bietet durch detaillierte Faktoren und Vorgaben die Basis für die Ermittlung von Verkehrswertgutachten von Immobilien, Grundstücken und grundstücksbezogenen Rechten und Belastungen durch die Gutachterausschüsse. In der WertR 2006 Sind die für die Wertermittlung notwendigen Faktoren angegeben, z.B. die Normalherstellungskosten NHK von Gebäuden, die Altersabminderungen, die Gesamtnutzungsdauern, Abschreibungsdivisoren und vieles mehr.

ImmowertV 2010:

Die gerade erschienene ImmowertV 2010 hat die bis Juli 2010 gültige Wert V abgelöst.

Sie regelt die allgemeinen Grundsätze für die Ermittlung von Verkehrswerten bei Immobilien und die Auslegung der Verkehrswertdefinition in § 194 Bau GB. Die ImmowertV 2010 ist neben der WertR 2006 verbindlich anzuwenden.

Frau Dipl. Ing Christiane Brock, Geschäftsführerin des Ingenieurbüros, ist freie Sachverständige für die Bewertung und Begutachtung von Immobilien und Grundstücken. Sie ist qualifiziert gemäß aktuellster Wertermittlungsverordnung ImmowertV 2010 und der WertR 2006.

Die Wertgutachten werden unparteiisch, unabhängig, nach dem aktuellen Stand der Vorschriften und bestem Wissen und Gewissen erarbeitet.

Bau Know How ist für private und gewerbliche Auftraggeber der richtige Partner für Ihre Wertermittlung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

steuerrechtlichen Aspekte abzuzwägen. Dabei werden  sowohl Grundbucheintragungen als auch Grunddienstbarkeiten, Wohnungsrechte, Baulasten und andere wertbeeinflussende Faktoren betrachtet.

Damit können Sie den Wert Ihrer Immobilie realistisch einschätzen!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

steuerrechtlichen Aspekte abzuzwägen. Dabei werden  sowohl Grundbucheintragungen als auch Grunddienstbarkeiten, Wohnungsrechte, Baulasten und andere wertbeeinflussende Faktoren betrachtet.

Damit können Sie den Wert Ihrer Immobilie realistisch einschätzen!