Wärmeschutznachweise

Ein DIN-gerecheter Wärmeschutznachweis für den Neubau, bzw. für bestimmte Sanierungen nach GEG, gehört zu den obligatorisch einzureichenden Bauvorlagen. Nach Wärmeschutzverordnung ist der Nachweis zum Wärmeschutz zusammen mit dem Bauantrag und den anderen bautechnischen Nachweisen wie der Schallschutznachweis bei der Baugenehmigungsbehörde vor Baubeginn einzureichen. Nach der Fertigstellung des Bauvorhabens wird geprüft, ob das Bauwerk die Vorgaben des GEG für den Wärmeschutznachweis erfüllt. Wurde beispielsweise ein anderer Dämmstoff wie vorab geplant verwendet muß die Einhaltung der U-Werte auch weiterhin gewährleistet werden. Abschließend wird der Gebäudeenergieausweis ausgestellt und dem Bauherrn übergeben.

Da das Erstellen des Wärmeschutznachweis als Bestandteil der Genehmigungsplanung anzusehen ist, sollten erfahrene Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz konsultiert werden, welche für die Ausstellung von Wärmeschtznachweisen für Wohngebäude oder Nichtwohngebäude qualifiziert sind.

Unser Ingenieurbüro ist staatlich anerkannt als Sachverständige für Schall – und Wärmeschutz der Ingenieurkammer BAU NRW. Wir erstellen Ihnen alle notwendigen Nachweise:

  • Wärmeschutznachweis
  • Nachweis sommerlicher Wärmeschutz
  • Einhaltung des EE-Gesetzes
  • Nachweis des Feuchteschutzes
  • Schallschutznachweis
  • Wärmebrückennachweis