SIGeKO

Sicherheits- und Gesundheitskoordinator

Das Thema „Baustellen- und Gesundheitsschutz-Koordination“ hat sich zu einem wichtigen Thema für Bauherren und Architekten entwickelt. Laut Baustellenverordnung ist der Bauherr verpflichtet, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, je nach Art und Umfang des Bauvorhabens für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführung des Bauvorhabens einen geeigneten Koordinatoren zu bestellen.
Die Baustellenverordnung lässt zunächst offen wer ein geeigneter Koordinator ist. Der Begriff „geeigneter Koordinator“ wird daher in der RAB 30 konkretisiert. Geeignet ist ein Koordinator dann, wenn er über einschlägige und ausreichende baufachliche Kenntnisse, arbeitsschutzfachliche Kenntnisse und Koordinatorenkenntnisse und über berufliche Erfahrung in der Planung und/oder Ausführung von Bauvorhaben verfügt.

Aufgaben des SiGeKo

  • Der Sicherheitskoordinator (SiGeKo) koordiniert die Planung für Sicherheitsvorgaben und -maßnahmen auf der Baustelle
  • Der Sicherheitskoordinator (SiGeKo) prüft die Einhaltung der Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen
  • Der Sicherheitskoordinator (SiGeKo) legt Sicherheitsmaßnahmen für Wartungs- und Pflegearbeiten nach Beendigung des Baus fest
  • Durch den Sicherheitskoordinator (SiGeKo) sparen Sie erhebliche Zeit und Kosten (Vermeidung von Unfällen und Störfällen).
  • Der Sicherheitskoordinator (SiGeKo) ist im Schadensfall ihr Risikomanager