Schallschutznachweise

Der Schallschutznachweis ist ein Dokument, das im Zuge der Planung von Bauvorhaben zu erstellen ist – so fordert es die Bauordnung. Grundlage dieses Nachweises ist die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau – Anforderungen und Nachweise”. Aber auch Berechnungsverfahren entsprechend dem Stand der Wissenschaft und Technik fließen in den Schallschutznachweis ein.

Insbesondere dann, wenn Zweifel über den erzielten Schallschutz bestehen, ist es essentiell, wenn der Nachweis sach- und fachgerecht erstellt ist, z. B. durch einen Fachplaner wie unser Ingenieurbüro.

Folgende Aspekte werden in einem Schallschutznachweis behandelt:

Luft- und Trittschallschutz

Alle Trennbauteile wie Wände, Türen, Fenster und Decken sind so zu dimensionieren, dass sich Nutzergeräusche aus dem Nachbarraum wie Sprache, Musik, Arbeitsgeräusche, Gehgeräusche oder Stühlerücken nicht störend bemerkbar machen. Dabei sind die schalltechnischen Eigenschaften und Grenzen unterschiedlicher Materialien wie Glas, (Hochloch-)Ziegel, Beton, Holz usw. zu berücksichtigen.

Haustechnische Anlagen

Haustechnische Anlagen dürfen sich nicht störend bemerkbar machen. Die surrende Wärmepumpe, der schleifende Aufzug oder der brummende Trafo mindern die Gebäudequalität erheblich. Baukonstruktionen müssen durch die richtige Auslegung solche Geräusche dämmen.

Zum Schallschutznachweis gehört daher auch die Überprüfung bzw. Planung der körperschallentkoppelten Aufstellung haustechnischer Anlagen.

Unser Ingenieurbüro ist staatlich anerkannt als Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz der Ingenieurkammer BAU NRW. Wir erstellen Ihnen alle notwendigen Nachweise:

  • Wärmeschutznachweis
  • Nachweis sommerlicher Wärmeschutz
  • Einhaltung des EE-Gesetzes
  • Nachweis des Feuchteschutzes
  • Schallschutznachweis
  • Wärmebrückennachweis