Lüftungskonzepte

Seit Mai 2009 gilt die DIN 1946-6 (Lüftung von Wohnungen) . Damit muss für jeden Neubau und bei bestimmten Sanierungen ein genormtes Lüftungskonzept erstellt werden. Diese Vorgaben sind für alle am Bau Beteiligten verbindlich und betreffen:

  • Neubauten von Wohngebäuden
  • Sanierungen von Ein- und Mehrfamilienhäusern, bei denen mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht werden bzw.
  • Einfamilienhäuser, bei denen mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet werden.

Die Norm fordert den Nachweis für vier Lüftungsstufen:

Lüftung zum Feuchteschutz = Grundlüftung zur Vermeidung von Feuchteschäden in Abhängigkeit vom Wärmeschutzniveau des Gebäudes. Diese Stufe muss ständig und ohne Beteiligung der Nutzer sicher gestellt sein.

Reduzierte Lüftung = Zusätzlich notwendige Lüftung zur Gewährleistung des hygienischen Mindeststandards unter Berücksichtigung durchschnittlicher Schadstoffbelastungen. Diese Stufe muss weitestgehend nutzerunabhängig sicher gestellt sein.

Die Nennlüftung = Beschreibt die notwendige Lüftung zur Gewährleistung der hygienischen und gesundheitlichen Erfordernisse sowie des Bautenschutzes bei Normalnutzung der Wohnung. Der Nutzer kann hierzu teilweise mit aktiver Fensterlüftung herangezogen werden.

Intensivlüftung = Dient dem Abbau von Lastspitzen (z. B. durch Kochen, Waschen). Auch hier kann der Nutzer teilweise mit aktiver Fensterlüftung herangezogen werden.

 

Insbesondere bei der Lüftungsstufe 1 (Lüftung zum Feuchteschutz) muss der Planer lüftungstechnische Maßnahmen fordern, wenn die Luftzufuhr über Undichtigkeiten in der Gebäudehülle nicht ausreichen, um den Luftaustausch zum Feuchteschutz sicherzustellen. Bei erhöhten Anforderungen an die Energieeffizienz, den Schallschutz und die Raumluftqualität fordert die DIN immer den Einbau von Lüftungstechnik.